Intransparent, übergriffig, undemokratisch
Man könnte fast schon meinen, dass Koalitionsverhandlungen ein fester Bestandteil der Verfassung wären. Tatsächlich sind sie aber nicht einmal erwähnt. Den ersten Koalitionsvertrag gab es erst 1961, zwischen CDU und FDP, auf den damaligen Nachdruck der Liberalen. Ferner hat so ein Dokument auch keine rechtliche Grundlage und ist wohl eher rein politisch bindend. Eine Klage, die die Verbindlichkeit dieses sogenannten Vertrages prüft, hat aber auch noch nie jemand gewagt.
Der Koalitionsvertrag von 2017, zwischen Union und SPD, umfasste 172 Seiten und insgesamt ca. 7000 Zeilen Text. Doch wem nützt diese Bürokratie, diese Vereinbarung hinter verschlossener Tür? Wie relevant ist das Bildnis von seriösen Verhandlungen, wenn im Nachhinein die Politik eh nur von einzelnen Bundesministerinnen un dBundesministern implementiert wird? Und was ist mit der gewählten Legislative: dem Bundestag? Stehen die Abgeordneten bis zum Vertragsunterzeichnen nur auf Eis?
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